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Interessante Verordnungen im BGBl

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2020/358RdW 2020, 497 Heft 7 v. 17.7.2020

Mit der Verordnung BGBl II 2020/284 wurde der Zeitraum für Freistellungen von Arbeitnehmern mit einem COVID-19-Risiko-Attest bis zum Ablauf des 31. 7. 2020 verlängert.Mit der Verordnung BGBl II 2020/261 wurde der Zeitraum, in dem weder fällige SV-Beiträge einzutreiben noch Säumniszuschläge vorzuschreiben sind, um die Kalendermonate Juni, Juli und August 2020 verlängert.

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