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Insolvenz - Nachtragsverteilung

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2020/354RdW 2020, 496 Heft 7 v. 17.7.2020

Auf bisher nicht verwertetes Vermögen des Schuldners kann bei Wegfall des Verwertungshindernisses im Wege der Nachtragsverteilung zugegriffen werden, und zwar unabhängig davon, ob das Vermögen im früheren Insolvenzverfahren - wie hier - unbekannt war oder wegen eines Verwertungshindernisses nicht verwertet werden konnte. OGH 27. 2. 2020, 8 Ob 146/19g.

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