Auch wenn die Einverleibung von Kellereigentum nach § 300 ABGB (hier für eine Tiefgarage) in einem amtswegig nach dem AllgGAG geführten Verfahren vorgenommen wird, löst dies Grundbuchseintragungsgebühr nach TP 9 lit b GGG aus. - VwGH 24. 4. 2020, Ro 2020/16/0012.