Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 21./22. 4. 2020 den Referentenentwurf für ein Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E)1 vorgelegt. Dieses Gesetz ist Bestandteil des Koalitionsvertrags und intendiert insb die Abkehr vom Opportunitätsprinzip, die Erhöhung der derzeitigen Obergrenze für Bußgelder und die Schaffung neuer Regelungen für sogenannte "Internal Investigations". Im Folgenden werden die Schwerpunkte des in Deutschland geplanten Gesetzes dargestellt.