FamZeitbG: § 2 Abs 1 Z 3, Abs 3
Der Anspruch eines Vaters auf Familienzeitbonus für sein Kind ist (ua) an die Voraussetzung geknüpft, dass der Vater, das Kind und der andere Elternteil im gemeinsamen Haushalt leben. Dies bedeutet, dass eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft tatsächlich aufgenommen wird und dies in der Absicht geschieht, sie auf Dauer zu führen. Kommt es nun wenige Tage, nachdem die Mutter mit dem Kind nach der Entbindung das Krankenhaus verlassen hat, zu einem unvorhergesehenen erneuten stationären Krankenhausaufenthalt der Mutter, so besteht der zuvor bereits begründete gemeinsame Haushalt von Vater, Mutter und Kind iSd § 2 Abs 1 Z 3, Abs 3 FamZeitbG weiter und steht dem Vater, der während des Krankenhausaufenthalts der Mutter allein den Haushalt führt und das Kind versorgt, der Familienzeitbonus zu. Das für die Annahme einer "dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft" wesentliche Element der Absicht, diese auf Dauer zu führen, wird in diesem Fall nicht beseitigt.