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Auf Anregung der Insolvenzverwalterin ausgeschiedene Liegenschaft - Zurückziehung der Anregung?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2020/327RdW 2020, 446 Heft 6 v. 25.6.2020

IO: § 119

ZPO: § 483

Gem § 119 Abs 5 IO kann von der Veräußerung von Forderungen, deren Eintreibung keinen ausreichenden Erfolg verspricht, und von der Veräußerung von Sachen unbedeutenden Wertes abgesehen werden und können diese Forderungen und Sachen dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen werden.

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