IO: § 280
Hat der Schuldner - wie hier - mit dem Ablauf der siebenjährigen Abtretungserklärung die in § 280 IO normierten Voraussetzungen für eine Restschuldbefreiung erfüllt und liegt auch kein offener Einstellungsantrag eines Gläubigers vor, ist die Restschuldbefreiung von Amts wegen zu erteilen.