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Zustimmung zur fortdauernden Veröffentlichung von Lichtbildern durch ein "Like"?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2020/324RdW 2020, 445 Heft 6 v. 25.6.2020

UrhG: §§ 3, 38, 73, 74

Zu den Werken der bildenden Künste gehören nach § 3 Abs 1 UrhG auch die Werke der Lichtbildkunst (Lichtbildwerke). Eine generelle Aussage darüber, ob der Abbildung von Maschinen Werkcharakter zukommt, ist nicht möglich.

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