VO (EG) 40/94 idF VO (EG) 1891/2006: Art 7, Art 51
Erste RL 89/104/EWG : Art 3
Eine Gemeinschaftsmarke oder eine nationale Marke kann nicht deshalb ganz oder teilweise für nichtig bzw für ungültig erklärt werden, weil die für die Bezeichnung der Waren und Dienstleistungen, für die die betreffende Marke eingetragen worden ist, verwendeten Begriffe nicht klar und eindeutig sind.