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COVID-19-Kurzarbeit: Neue Sozialpartnervereinbarung für Anträge ab 1. 6. 2020

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2020/306RdW 2020, 401 Heft 6 v. 25.6.2020

Die neue COVID-19-Kurzarbeit konnte für Zeiträume ab März 2020 und vorerst für 3 Monate befristet beantragt werden. Anlässlich der nun bevorstehenden Welle von Verlängerungsanträgen haben die Sozialpartner die Muster-Sozialpartnervereinbarung überarbeitet. Die neue Version 7.0 gilt für Erstanträge auf Kurzarbeit und für Verlängerungen (über 3 Monate hinaus) ab 1. 6. 2020. Wichtige Änderungen:

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