Die neue COVID-19-Kurzarbeit konnte für Zeiträume ab März 2020 und vorerst für 3 Monate befristet beantragt werden. Anlässlich der nun bevorstehenden Welle von Verlängerungsanträgen haben die Sozialpartner die Muster-Sozialpartnervereinbarung überarbeitet. Die neue Version 7.0 gilt für Erstanträge auf Kurzarbeit und für Verlängerungen (über 3 Monate hinaus) ab 1. 6. 2020. Wichtige Änderungen: