Wurden bei Änderung des öffentlichen Auftrags während des Ausführungszeitraums die Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge rechtswidrig missachtet, darf in einem amtswegigen Nachprüfungsverfahren eine Rechtsverletzung sowohl dem öffentlichen Auftraggeber als auch dem Auftragnehmer zugerechnet und gegen beide eine Geldbuße verhängt werden. EuGH 14. 5. 2020, C-263/19 , T-Systems Magyarország ua; zu einem ungarischen Vorabentscheidungsersuchen.