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Parteistellung des Letztbegünstigten im Genehmigungsverfahren nach § 33 Abs 2 PSG

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2020/263RdW 2020, 346 Heft 5 v. 22.5.2020

AußStrG: § 2

PSG: §§ 33, 35

Gem § 33 Abs 2 PSG kann die Stiftungserklärung im (hier vorliegenden) Fall des Wegfalls des Stifters vom Stiftungsvorstand unter Wahrung des Stiftungszwecks zur Anpassung an geänderte Verhältnisse geändert werden. Die Änderung bedarf der Genehmigung durch das Gericht.

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