Die juristische Aufarbeitung von Cum-Ex-Geschäften hat gerade erst begonnen. Dabei geht es um die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer. Der dadurch der Staatskasse entstandene Schaden wird auf 7,2 Mrd € geschätzt. Nunmehr liegen erste gerichtliche Entscheidungen vor: Das FG Köln hat sich im Urteil vom 19. 7. 2019 mit den steuer(straf)rechtlichen Aspekten befasst; das LG Bonn hat im Urteil vom 18. 3. 2020 eine strafrechtliche Beurteilung vorgenommen. Im Folgenden werden die Hintergründe der Entscheidungen vorgestellt und einer ersten Würdigung unterworfen. Es zeigt sich, dass noch viele Fragen nicht abschließend geklärt sind.