vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Von Insolvenzverwalter beigezogener Privatsachverständiger - Haftung wegen Kreditschädigung?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2020/214RdW 2020, 254 Heft 4 v. 24.4.2020

ABGB: § 1330

IO: § 81a

Der wirtschaftliche Ruf genießt wie die persönliche Ehre nach § 1330 ABGB absoluten Schutz; ob der Eingriff in absolut geschützte Rechte rechtswidrig ist, kann allerdings nur aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung beurteilt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte