KollV-Privatkrankenanstalten: § 15
Bei Berechnung der Sonderzahlungen nach dem KollV für die DN der Privatkrankenanstalten Österreichs sind sämtliche Zulagen, die sich aus dem KollV ergeben, darunter auch variable und leistungsabhängige Zulagen wie Nacht- oder Sonntagszulagen, zu berücksichtigen.