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Geschlechterquote bei Entsendung der Arbeitnehmervertreter durch die Konzernvertretung gem § 110 Abs 6b ArbVG

ArbeitsrechtUniv.-Prof. Dr. Reinhard ReschRdW 2020/173RdW 2020, 182 Heft 3 v. 18.3.2020

Mit dem "Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat - GFMA-G"11BGBl I 2017/104. wurde für bestimmte Unternehmen eine Geschlechterquote im Aufsichtsrat eingeführt.22§ 86 Abs 7, 8 und 9 AktG sowie die parallelen Regelungen für die anderen Gesellschaftsformen; § 110 Abs 2a bis 2d ArbVG; §§ 15a ff sowie §§ 31b ff der Verordnung über die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat - im Folgenden kurz AR-VO. Interessant ist nun der Anwendungsbereich dieser Neuregelung in Bezug auf die maßgebliche Unternehmensgröße.

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