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VwGH: Umsatzsteuersanktionen nur bei Hinterziehung von EU-Umsatzsteuer

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2020/134RdW 2020, 136 Heft 2 v. 21.2.2020

Beteiligte sich der Unternehmer an einer Handlung, die ausschließlich auf die Verkürzung von Steuern eines Drittlandes abzielt, treten nicht die umsatzsteuerlichen Sanktionen ein, welche die Rsp des EuGH für die Beteiligung an einer zulasten des EU-Mehrwertsteuersystems getätigten Hinterziehung entwickelt hat. - VwGH 18. 12. 2019, Ra 2019/15/0045.

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