Der VfGH hat mit Beschlüssen vom 22. 9. 2016, E 1701/2016, und vom 8. 6. 2017, E 801/2017-6, die Behandlung von jeweils denselben Fall betreffenden Beschwerden gegen die Versagung des Verlustabzugs für Verluste aus nichtselbstständiger Arbeit mangels hinreichender Erfolgsaussichten abgelehnt, da die Beschränkung des Verlustabzugs auf betriebliche Einkünfte sachlich begründet ist.