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Wochengeld trotz Unterbrechung der Pflichtversicherung wegen Meldeverstoßes gegenüber AMS

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2020/124RdW 2020, 119 Heft 2 v. 21.2.2020

ASVG: § 122 Abs 3

§ 122 Abs 3 ASVG regelt eine Verlängerung des Versicherungsschutzes für jene Fälle, in denen der Versicherungsfall der Mutterschaft (Beginn der achten Woche vor der Entbindung) nach Beendigung der Pflichtversicherung eintritt. Danach sind - über die Bestimmungen des § 122 Abs 2 ASVG hinaus - Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft auch zu gewähren, wenn

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