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VfGH: Sozialversicherungs-Organisationsreform teilweise verfassungswidrig

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2020/123RdW 2020, 117 Heft 2 v. 21.2.2020

ASVG: § 41 Abs 1, § 420 Abs 6, § 426 Abs 1 uva

PLABG: § 4 Z 2, § 5 Abs 1 uva

Der VfGH bestätigt ua die im Rahmen der Sozialversicherungs-Organisationsreform erlassenen Bestimmungen über die Fusion der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse als verfassungskonform. Auch die paritätische Zusammensetzung der Organe der Österreichischen Gesundheitskasse, der AUVA und der Pensionsversicherungsanstalt aus Vertretern der DN und der DG sowie die Auflösung der Betriebskrankenkassen sind verfassungskonform.

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