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Zahlungsplan - rechtliche Verwertungshindernisse, Angemessenheit der Quote

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2020/45RdW 2020, 26 Heft 1 v. 29.1.2020

IO: §§ 193, 194

Auch eine mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot belastete Liegenschaft ist Teil der Insolvenzmasse, weil das Verbot die Zwangsverwaltung nicht hindert und daher ein der Exekution zugängliches Vermögen vorliegt; dieser Teil der Insolvenzmasse kann aber (ohne Zustimmung des Verbotsberechtigten) nicht verwertet werden.

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