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EuGH: Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Zuständigkeit für einstweilige Maßnahmen

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2020/40RdW 2020, 24 Heft 1 v. 29.1.2020

VO (EG) 6/2002: Art 90

Art 90 Abs 1 VO (EG) 6/2002 [über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster] ist dahin auszulegen, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten, die für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf ein nationales Musterrecht zuständig sind, auch für die Anordnung solcher Maßnahmen in Bezug auf ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster zuständig sind.

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