MuSchG: § 4
Gemeinschaftsgeschmacksmuster-VO: Art 6, Art 10
Nach der Rsp kann auch die Farbe ein Merkmal eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters sein, das den Gesamteindruck prägt. Ob das der Fall ist, entscheidet der Anmelder bei der Anmeldung.
MuSchG: § 4
Gemeinschaftsgeschmacksmuster-VO: Art 6, Art 10
Nach der Rsp kann auch die Farbe ein Merkmal eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters sein, das den Gesamteindruck prägt. Ob das der Fall ist, entscheidet der Anmelder bei der Anmeldung.