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GmbH: "§ 10-Erklärung" bei Beendigung der Gründungsprivilegierung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2020/29RdW 2020, 19 Heft 1 v. 29.1.2020

GmbHG: §§ 10, 10b

Gem § 10b Abs 5 GmbHG kann die Gründungsprivilegierung durch Satzungsänderung vorzeitig beendet werden, wenn "die Mindesteinzahlungserfordernisse nach § 10 Abs 1 GmbHG" erfüllt wurden. Nach den Gesetzeszwecken müssen der Firmenbuchanmeldung die Unterlagen gem § 10 Abs 3 GmbHG beigelegt werden (§ 10-Erklärung der Geschäftsführer, Bankbestätigung).

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