ABGB: § 879
KSchG: §§ 28, 29
Bei Verweisen in einem Klauselwerk führt die Unzulässigkeit der Bestimmung, auf die verwiesen wird, zwingend zur Unzulässigkeit der verweisenden Bestimmung. Dies muss sinngemäß auch dann gelten, wenn die Verweisung (hier: Klausel 1) auf eine unzulässige Bestimmung außerhalb der eigenen AGB erfolgt (hier: eine sittenwidrig kurze Verfallsfrist des Gutscheins eines Kooperationspartners der bekl Gutscheinplattform), wenn die Bekl diese unzulässige Bestimmung im Rahmen ihres Geschäftsmodells als Teil ihrer eigenen Vereinbarung mit Verbrauchern verwendet ("in ihren AGB gegenüber den Verbrauchern kommuniziert").