Gewährt ein Gesellschafter oder eine unternehmensfremde Person einer Kapitalgesellschaft ein Darlehen, kann es insb in der Krise der Kapitalgesellschaft attraktiv sein, die Darlehensforderung1 in Eigenkapital zu wandeln (Debt-Mezzanine-Swap). Dabei bietet sich als rein schuldrechtliches Eigenkapitalinstrument ein Substanzgenussrecht an. Dieser Beitrag behandelt die Zweifelsfragen auf Ebene einer substanzgenussrechtemittierenden Kapitalgesellschaft.