Dem Dienstnehmer steht kein Pendlerpauschale (und kein Pendlereuro) zu, wenn ihm ein arbeitgebereigenes Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt wird. Daran ändert ein vom Dienstnehmer geleisteter Kostenbeitrag nichts. - VwGH 21. 10. 2010, Ro 2019/15/0185.