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Feiertag an einem Sonntag - kein Feiertagsarbeitsentgelt

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred Lindmayr/Barbara TumaRdW 2020/661RdW 2020, 941 Heft 12 v. 18.12.2020

ARG: § 7 Abs 7, § 9 Abs 5

Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, hat ein AN für seine Arbeit an diesem Tag keinen Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt nach § 9 Abs 5 ARG, weil in diesem Fall keine Beschäftigung "während der Feiertagsruhe" vorliegt.

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