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Insolvenz eines GmbH-Gesellschafters: Aufgriffsrechte

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara Tuma/Ulrich TorgglerRdW 2020/643RdW 2020, 923 Heft 12 v. 18.12.2020

GmbHG: § 76

Der OGH schließt sich den Auffassungen im Schrifttum an, dass die §§ 25a, 25b IO nicht auf gesellschaftsrechtliche Verträge zugeschnitten sind, und hält an seiner Rechtsansicht in der E 1 Ob 153/17g (= ZIK 2018/87) fest, wonach die §§ 25a, 25b IO nicht auf mehrseitige Verträge anwendbar sind. Der erkSen hat sich zudem der überwiegenden Auffassung angeschlossen, wonach gesellschaftsvertragliche Aufgriffsrechte nicht unter § 26 Abs 3 IO zu subsumieren sind.

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