Bei Überlassung eines Firmen-Pkw für die Wegstrecke vom Wohnort zur Arbeitsstätte steht selbst dann kein Pendlerpauschale zu, wenn der AN einen monatlichen Kostenbeitrag in Höhe des (für das arbeitgebereigene Kraftfahrzeug anzusetzenden lohnsteuerlichen) Sachbezugswertes leistet. VwGH 21. 10. 2020, Ro 2019/15/0185.