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"Runderneuerte" Sonderbetreuungszeit bei Schulschließungen?

EditorialBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Franz SchrankRdW 2020/613RdW 2020, 889 Heft 12 v. 18.12.2020

Rund um die nun vierte Phase der arbeitsrechtlichen Sonderbetreuungszeit (rückwirkend per 1. 11. 2020 bis 9. 7. 2021) spielte sich bei ihrem Zustandekommen Denk- und Merkwürdiges ab, das Arbeitnehmer wie Arbeitgeber herausfordern wird.

Zunächst vereinfacht die Neuerungen:

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