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Anspruch aus gesetzlicher Pensionsversicherung schließt Selbstversicherung nach § 18b ASVG nicht aus

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2020/603RdW 2020, 861 Heft 11 v. 20.11.2020

ASVG: § 18b

Gem § 18b Abs 1 ASVG können sich Personen, die einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 unter erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft in häuslicher Umgebung pflegen, in der Pensionsversicherung selbstversichern. Dem eindeutigen Wortlaut des § 18b Abs 1 ASVG ist kein Hinweis darauf zu entnehmen, dass die Selbstversicherung für eine Zeit ausgeschlossen wird, während der ein bescheidmäßig zuerkannter Anspruch auf eine laufende Leistung aus einer eigenen gesetzlichen Pensionsversicherung (hier: Alterspension nach GSVG) besteht.

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