Seit mehreren Jahren stellen sich neue arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Flexibilisierung unselbstständiger Arbeit. Oft laufen diese Überlegungen - inzwischen weit über die Themen Arbeitszeit und Arbeitsort hinaus - unter dem Begriff "new work". Abhängig vom jeweiligen Betrieb sowie insb auch von der Branche und der Art der arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitsleistung war auch die Umsetzung dieser Flexibilisierung in den jeweiligen Betrieben mehr oder weniger vorangeschritten. Bereits hier merkte man jedoch: Viele damit zusammenhängende Fragen lassen sich mit den aktuell geltenden, arbeitsrechtlichen Regelungen für beide Seiten nicht rechtssicher und zufriedenstellend gestalten.