GmbHG: § 30j
StGB: §§ 12, 14, 153
Unmittelbare Täterschaft eines Aufsichtsratsmitglieds wegen Untreue kann nur in jenen Fällen bejaht werden, in denen der Aufsichtsrat eine selbstständige Kompetenz zur außenwirksamen Vertretung der Gesellschaft aufweist.