Die RL (EU) 2020/... über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher1 bringt eine grundlegende Reform des kollektiven Rechtsschutzes auf europäischer Ebene. Die aus dem Jahr 2009 stammende UnterlassungsklagenRL2 wird aufgehoben. Im Rahmen von Verbandsklagen sollen nunmehr sowohl Unterlassungsverfügungen als auch Abhilfemaßnahmen erwirkt werden können. Innerhalb von zwei Jahren müssen die Mitgliedstaaten ihre Verfahrensrechte an die Vorgaben der neuen RL anpassen.3 Bestehende Verfahren auf nationaler Ebene, wie etwa die Sammelklage österreichischer Prägung, können beibehalten werden. Zusätzlich muss es aber jedenfalls auch ein Verfahren geben, welches den Anforderungen der RL entspricht.4 Der vorliegende Beitrag beleuchtet zentrale Aspekte des neuen Rechtsaktes und unterzieht diese einer kritischen Würdigung.