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Pensionsabfindungen: Grenzbetrag 2021

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2020/567RdW 2020, 817 Heft 11 v. 20.11.2020

Laut Homepage der FMA beträgt der Abfindungsgrenzbetrag (Barwert des Leistungsanspruchs) gem § 1 Abs 2a PKG für die Abfindung der von einer Pensionskasse auszuzahlenden Pensionen ab 1. 1. 2021 12.900 € (2020: € 12.600). Dementsprechend sind Pensionsabfindungen gem § 67 Abs 8 lit e EStG 2021 nur dann mit dem halben Steuersatz zu versteuern, wenn ihr Barwert den Betrag von 12.900 € nicht übersteigt (anderenfalls sind sie zur Gänze im Kalendermonat der Zahlung zum Tarif zu versteuern; § 124b Z 53 EStG).

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