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OGH: Aufklärungspflicht des Verfahrenshelfers über Kosten der außergerichtlichen Vertretung

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiter: Wolfgang Kolmasch/Sabine KriwanekRdW 2020/561RdW 2020, 816 Heft 11 v. 20.11.2020

Wenn ein Rechtsanwalt für einen Mandaten, dem für den Zivilprozess Verfahrenshilfe bewilligt worden ist, auch außergerichtlich einschreitet, muss er ihn aufgrund seiner Treuepflicht nach § 9 RAO darüber aufklären, mit welchen Kosten für die außergerichtliche Vertretung in etwa zu rechnen ist. OGH 15. 7. 2020, 21 Ds 3/19g.

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