Das Verbraucherrecht gilt als Motor der Rechtsentwicklung im Zivil- und Prozessrecht. Das ist nicht nur auf die Regelungsfreude des EU-Gesetzgebers zurückzuführen, sondern auch auf den EuGH, dessen Effet-utile-Urteile mitunter an den Grundfesten der österreichischen Zivil(prozess)rechtsdogmatik rütteln und Rechtswissenschaft und Praxis nicht selten an die äußersten methodischen Grenzen richtlinienkonformer Rechtsfortbildung führen. Paradigmatisch für diesen Befund und die Dynamik des europäischen AGB-Rechts ist ein rezentes Urteil zur Klausel-RL 93/13 in der Rs Caixabank und Banco Bilbao (C-224/19 , C-259/19 ), dem missbräuchliche Kostenklauseln in spanischen B2C-Hypothekarkrediten zugrunde lagen. Das Urteil ist in dreierlei Hinsicht von Interesse: