Der BFH hat durch Urteil vom 5. 2. 2020, II R 9/17, entschieden, dass dann, wenn ein Gesellschafter dem Gesellschaftsvermögen einer KG im Wege einer Einlage ohne entsprechende Gegenleistung einen Wert zuwendet, der hinsichtlich der Höhe über den aufgrund seiner Beteiligung an der KG geschuldeten Anteil hinausgeht (disquotale Einlage), eine freigebige Zuwendung des Gesellschafters an einen anderen Gesellschafter vorliegen kann. Diese Entscheidung und deren Praxisrelevanz wird im Folgenden dargestellt.