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Zurückbehaltung eines Baurechts an einem bebauten Grundstück als umsatzsteuerliche Hin- und Rücklieferung eines Gebäudes?

SteuerrechtStB Assoz. Univ.-Prof. Dr. Sebastian Bergmann, LL.M. MBA/Assoz. Univ.-Prof. Dr. Thomas BieberRdW 2020/550RdW 2020, 791 Heft 10 v. 23.10.2020

Beim Verkauf von bebauten Grundstücken kommt es in der Praxis mitunter vor, dass sich der Liegenschaftsverkäufer ein Baurecht zurückbehält. Fraglich ist, ob in derartigen Fällen umsatzsteuerlich eine Hin- und Rücklieferung des Gebäudes erfolgt. Im nachfolgenden Beitrag soll aufgezeigt werden, dass das Zurückbehalten von Baurechten umsatzsteuerlich analog zum Vorbehaltsfruchtgenuss beurteilt werden sollte.

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