Am 25. 7. 2020 trat in Österreich das Investitionskontrollgesetz ("InvKG")1 in Kraft,2 welches die unmittelbare Vorgängerbestimmung hinsichtlich ausländischer Direktinvestitionen, § 25a Außenwirtschaftsgesetz 2011 ("AußWG"), ersetzte.3 Das InvKG ist auf ausländische Direktinvestitionen an österreichischen Unternehmen an-
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