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Gemeinsamkeiten zwischen der Investitionskontrolle für ausländische Direktinvestitionen und der Zusammenschlusskontrolle

WirtschaftsrechtDr. Christina Hummer, LL.M./Mag. Julia Matheis**Die Autorinnen bedanken sich bei Mag. Alexandra Gump, LL.M., für die Un-terstützung bei der Recherche.RdW 2020/521RdW 2020, 758 Heft 10 v. 23.10.2020

Am 25. 7. 2020 trat in Österreich das Investitionskontrollgesetz ("InvKG")11Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen BGBl I 2020/87. in Kraft,22Vgl § 29 InvKG, wonach insb die Bestimmungen des Genehmigungsverfahrens mit 25. 7. 2020 bereits in Kraft getreten sind. Der gesamte dritte Abschnitt, welcher das europäische Kooperationsverfahren sowohl zwischen mehreren Mitgliedstaaten als auch zwischen Mitgliedstaaten und der Kommission regelt, tritt jedoch erst mit 11. 10. 2020 in Kraft. welches die unmittelbare Vorgängerbestimmung hinsichtlich ausländischer Direktinvestitionen, § 25a Außenwirtschaftsgesetz 2011 ("AußWG"), ersetzte.33Außenwirtschaftsgesetz 2011 BGBl I 2011/26 idF 2020/87. Die wohl auffälligsten Änderungen sind die Herabsetzung der Schwellenwerte für den Erwerb einer Beteiligung an einem Zielunternehmen laut Teil 1 der Anlage zum InvKG von 25 % auf 10 % gem § 4 InvKG sowie die Erfassung von mittelbaren Erwerbsvorgängen gem § 1 Z 3 InvKG. Darüber hinaus kann gem § 8 InvKG das Genehmigungsverfahren auch von Amts wegen eingeleitet werden. Das InvKG ist auf ausländische Direktinvestitionen an österreichischen Unternehmen an-

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