Mit 6 Ob 154/19v1 liegt nunmehr die erste Entscheidung zu § 9 EKEG vor. Der OGH behandelt dabei gleich zwei praxisrelevante "Dauerbrenner" der Literatur, nämlich die Anwendbarkeit des Erstattungsanspruchs (§ 9 Abs 1 Satz 2 EKEG) auf Down-stream-Kredite (dazu 3.) sowie den Begriff der Weisung (dazu 4.).