Start-ups boomen - der Innovationsgrad steigt stetig. Korrelierend dazu suchen Gründer und deren Angels oft nach innovativen, flexiblen Finanzierungsmechanismen, auch für die im Start-up-Bereich beliebte - weil grds von Gestaltungsfreiheit geprägte - GmbH. Doch das zum Teil schwerfällige Kapitalaufbringungsrecht wird den schnelllebigen Gestaltungswünschen der Praxis nicht immer gerecht. Der Beitrag beleuchtet einige Highlights aus Praxisperspektive.