vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Flugannullierung - Haftung iZm Hotelunterkunft?

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2020/510RdW 2020, 730 Heft 10 v. 23.10.2020

Ein Luftfahrtunternehmen, das einem Fluggast nach Annulierung eines Flugs eine Hotelunterbringung angeboten hat, kann nicht auf der alleinigen Grundlage der VO (EG) 261/2004 verpflichtet sein, dem Fluggast Schäden zu ersetzen, die durch ein Fehlverhalten des Hotelpersonals entstanden sind. EuGH 3. 9. 2020, C-530/19 , Niki Luftfahrt. (Zum Vorabentscheidungsersuchen OGH 17. 6. 2019, 17 Ob 8/19d, RdW 2019/460.)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte