Ein Luftfahrtunternehmen, das einem Fluggast nach Annulierung eines Flugs eine Hotelunterbringung angeboten hat, kann nicht auf der alleinigen Grundlage der VO (EG) 261/2004 verpflichtet sein, dem Fluggast Schäden zu ersetzen, die durch ein Fehlverhalten des Hotelpersonals entstanden sind. EuGH 3. 9. 2020, C-530/19 , Niki Luftfahrt. (Zum Vorabentscheidungsersuchen OGH 17. 6. 2019, 17 Ob 8/19d, RdW 2019/460.)