Der Tatbestand der Arbeitskräftegestellung iSd § 98 Z 3 und § 99 Abs 1 Z 5 EStG stellt auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Beschäftiger und dem Gesteller ab; die Art des Rechtsverhältnisses zwischen dem Gesteller und den Arbeitskräften ist nicht maßgeblich. - VwGH 17. 7. 2019, Ro 2017/13/0007.