Das dBMF hat mit Schreiben vom 11. 7. 2019 die Neufassung der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" veröffentlicht.1 Mit der Neufassung passt das dBMF die GoBD an neue datenverarbeitungstechnische Möglichkeiten und veränderte rechtliche Rahmenbedingungen an. Im Folgenden werden die wesentlichen Neuerungen vorgestellt.