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BMF: Neufassung der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" - Überblick

SteuerrechtBlick nach DeutschlandUdo EverslohRdW 2019/442RdW 2019, 570 Heft 8 v. 21.8.2019

Das dBMF hat mit Schreiben vom 11. 7. 2019 die Neufassung der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" veröffentlicht.11 dBMF, Schreiben vom 11. 7. 2019 - IV A 4 - S 0316/19/10003:001, abrufbar auf der Homepage des BMF unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-07-11-GoBD.pdf . Mit der Neufassung passt das dBMF die GoBD an neue datenverarbeitungstechnische Möglichkeiten und veränderte rechtliche Rahmenbedingungen an. Im Folgenden werden die wesentlichen Neuerungen vorgestellt.

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