Ein bloß anteilig unternehmerisch genutzter Pkw wird nicht nach § 12 Abs 2 Z 1 lit a UStG als dem Unternehmen gewidmet angesehen, wenn er unter den Vorsteuerausschluss nach § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG fällt. Folglich bewirkt der österreichische Unternehmer, der einen Pkw aus einem EU-Mitgliedstaat für die teilweise unternehmerische Nutzung in Österreich ankauft, keinen innergemeinschaftlichen Erwerb. - VwGH 3. 4. 2019, Ra 2018/15/0008.