In der Unternehmerkette werden auch Leistungsbeziehungen zu nicht fremdüblichen Entgelten anerkannt, wenn die Gestaltung keine Berührung zur Sphäre der privaten Lebensführung aufweist. - VwGH 28. 5. 2019, Ra 2017/15/0062.
In der Unternehmerkette werden auch Leistungsbeziehungen zu nicht fremdüblichen Entgelten anerkannt, wenn die Gestaltung keine Berührung zur Sphäre der privaten Lebensführung aufweist. - VwGH 28. 5. 2019, Ra 2017/15/0062.